Auszahlung von Ausbildungsbeiträgen
Berechtigt zum Bezug eines Ausbildungsbeitrages sind Jugendliche bis zum vollendeten 25. Altersjahr mit Balgacher Ortsbürgerrecht und mit Wohnsitz in Balgach, wenn sie die Ausbildungskriterien gemäss den Bestimmungen im „Reglement über den Stipendienfonds“ erfüllen. Das Reglement kann unter www.ortsgemeinde-balgach.ch > downloads aufgerufen oder bei nachstehender Adresse bezogen werden.
Jede Bezügerin und jeder Bezüger hat während höchstens 4 Jahren Anrecht auf eine Auszahlung. Die Bezugsjahre müssen nicht aufeinander folgend sein. Als Stichtag für die Bezugsberechtigung sowie für den Wohnsitz gilt der jeweilige publizierte Auszahlungstag.
Die Bezugsberechtigten müssen den Betrag persönlich am publizierten Ort abholen und einen gültigen Personalausweis sowie einen am Stichtag gültigen Studenten- oder Lehrlingsausweis vorweisen.
Ist eine bezugsberechtigte Person am Abholtag verhindert, so kann sie den Ortsverwaltungsrat unter Angabe der Gründe um Verschiebung der Auszahlung ersuchen. Der Ortsverwaltungsrat entscheidet über die Zulassung der aufgeführten Gründe und über den Zeitpunkt der allfälligen Auszahlung.
Verschiebungsgesuche müssen dem Ortsverwaltungsrat Balgach bis spätestens 10 Tage vor dem Auszahlungstag schriftlich eingereicht werden (Adresse: Ortsgemeinde Balgach, z.H. Gery Sutter, Ortsschreiber, Wiesenstrasse 8, 9436 Balgach)
Turnhallestrasse 1, Balgach - Rathaus, Sitzungszimmer der Ortsgemeinde im 2. Stock
9436 Balgach