EnergieTreff SG
Eigenstromerzeugung bei Neubauten
Am 1. Juli 2021 wird der VI. Nachtrag des St.Galler Energiegesetzes in Kraft treten. Ab diesem Datum wird das Gesetz bei Neubauten eine Eigenstromerzeugung verlangen.
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben verschiedene Möglichkeiten, diese Vorgabe zu erfüllen. Die Installation einer Photovoltaikanlage oder einer Wärmekraftkopplung sind zwei davon. Oder sie reduzieren den gewichteten Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung um 5 kWh/m2 Energiebezugsfläche und Jahr.
Wer auf die Eigenstromerzeugung oder die Verringerung des gewichteten Energiebedarfs verzichtet, zahlt dem Kanton eine Ersatzabgebe. Diese fliesst in die Erstellung von Photovoltaikanlagen auf privaten oder öffentlichen Gebäuden.
Die Wahl zur Eigenstromerzeugung oder zur Ersatzmassnahme muss früh erfolgen, denn ihr Nachweis gehört zu den Baugesuchsunterlagen.
Faltwerk und Kraftwerk, Geschäftshaus in Tamins
Bruno Krucker, Büro Krucker Architekten AG ETH BSA, Zürich
Solarmodule: Farbvielfalt und andere Gestaltungsmöglichkeiten
Isabella Brymora, Key Account Managerin BIPV, Megasol Energie AG, Deitingen
Wärmkraftkopplung (WKK) bei Neubauten,
Einsatz, Vorgaben und Erfahrungen der St.Galler Stadtwerke
Thomas Kunz, Abteilungsleiter Energiedienstleistungen, St.Galler Stadtwerke
Aktuelles aus dem Kanton St.Gallen
Silvia Gemperle, Leiterin Energie und Bauen, Energieagentur St.Gallen
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St. Gallen
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