Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Niemand denkt gerne darüber nach. Und trotzdem taucht die Frage irgendwann auf: Wer sorgt und trifft Entscheidungen für mich, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Fest steht: Es ist von Vorteil, wenn man diese und weitere wichtige Fragen vorsorglich regelt und so sicherstellt, dass der eigene
Wille respektiert wird.
Mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz, welches im Januar 2013 eingeführt wurde, ist mehr Selbstbestimmung möglich. So kann im Voraus festgelegt werden, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit die eigenen Interessen wahrnehmen soll. Dazu stehen in erster Linie zwei Mittel zur Verfügung: der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung.
Antonia Federer-Aepli und Miroslav Cuskic von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Rheintal informieren über den möglichen Inhalt eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung. Sie zeigen auf, wie ein Vorsorgeauftrag in Kraft gesetzt wird, und illustrieren, was geschieht, wenn keine Vorsorge getroffen wird und die gesetzlichen Vertretungsrechte zum Tragen kommen.
Kantonsschule Heerbrugg
9435 Heerbrugg